{"id":1055,"date":"2020-02-07T10:57:16","date_gmt":"2020-02-07T09:57:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/?p=1055"},"modified":"2020-02-07T10:57:16","modified_gmt":"2020-02-07T09:57:16","slug":"wer-stoert-fliegt-raus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wer-stoert-fliegt-raus\/","title":{"rendered":"Wer den Hausfrieden st\u00f6rt, fliegt raus!"},"content":{"rendered":"<p>Wo Menschen aufeinandertreffen, soll es vorkommen, dass es zu \u00c4rger kommt. In einem Wohnhaus mit vielen Mietparteien, kann es passieren, dass einzelne Mieter*innen \u00f6fters andere Mietparteien bel\u00e4stigen, beschimpfen oder gar t\u00e4tlich angreifen. Wird dadurch der Hausfrieden gest\u00f6rt, kann der Vermieter die betreffende \u201est\u00f6rende\u201c Mietpartei k\u00fcndigen \u2013 sogar fristlos, wie zwei Entscheidungen es zeigen.<\/p>\n<p><strong>Der erste Fall &#8211; der alkoholisierte Br\u00fcller<\/strong><\/p>\n<p>Im ersten Sachverhalt bewohnte ein 70-j\u00e4hrige Mieter seit 1992 eine Eineinhalb-Zimmer-Wohnung. Vermieter ist eine Wohnungsbaugenossenschaft. Der Mieter habe am 29.01.2019 sowie am 02.02.2019 alkoholisiert im Treppenhaus des Wohnhauses herumgeschrien. Mitbewohner habe er als &#8222;Huren&#8220; und &#8222;Polacken&#8220; bezeichnet und gegen Wohnungst\u00fcren geschlagen. Hierf\u00fcr wurde der Mieter mit Schreiben vom 12.02.2019 abgemahnt. Am 16.02.2019 sei zu erneuten L\u00e4rmbel\u00e4stigungen durch den Beklagten im Treppenhaus gekommen. Der Beklagte habe erneut betrunken herumgeschrien und Mitmieter in teils unverst\u00e4ndlicher, aber bedrohlicher Art und Weise beschimpft. Aufgrund dieser \u201emassiven\u201c St\u00f6rung des Hausfriedens wurde das Mietverh\u00e4ltnis fristlos gek\u00fcndigt und R\u00e4umungsklage erhoben. Beim ersten Termin vor dem Amtsgericht erschien der Mieter deutlich alkoholisiert. Andere Mietparteien des Hauses best\u00e4tigten als Zeugen die Vorw\u00fcrfe.<\/p>\n<p>Die R\u00e4umungsklage hatte vor dem <a href=\"https:\/\/www.justiz.bayern.de\/gerichte-und-behoerden\/amtsgerichte\/muenchen\/presse\/2020\/2.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">AG M\u00fcnchen (Urteil vom 31.07.2019 &#8211; 417 C 4799\/19)<\/a> Erfolg.<\/p>\n<p>Der Mieter hatte den Hausfrieden nachhaltig gest\u00f6rt, so dass unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalls und unter Abw\u00e4gung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses dem Vermieter nicht zugemutet werden kann. Zeugen berichteten, dass L\u00e4rmbel\u00e4stigungen im Treppenhaus von dem meist betrunkenen Mieter schon seit Jahren ausgehen und mit der Zeit zugenommen haben. Nachhaltig und intensiv sei die St\u00f6rung des Hausfriedens deshalb, weil der Mieter auch Mitbewohner sexistisch und rassistisch beleidigte und auch an die T\u00fcren von Mitbewohnern schlug. \u00c4ltere Mitbewohnerinnen w\u00fcrden aus Angst ihre Wohnung nicht mehr verlassen, wenn sich der Mieter im Treppenhaus aufhalte.<\/p>\n<p><strong>Der zweite Fall &#8211; die psychisch erkrankte Mietpartei<\/strong><\/p>\n<p>Der zweite Sachverhalt zeigt, dass auch psychische Erkrankungen nicht zwingend einer fristlosen K\u00fcndigung entgegenstehen.<\/p>\n<p>Eine Mietpartei leidet unter posttraumatischen Belastungsst\u00f6rungen, zu deren Symptomen unter anderem auch die Aussprache von Beleidigungen geh\u00f6rt. Nach Abmahnungen kommt es wegen einer vorgenommenen Therapie zun\u00e4chst zu einer Beruhigung im Haus. Nach ca. einem Jahr fing die Mietpartei jedoch wieder an, Passanten zu beschimpfen und mit Bierflaschen zu bewerfen. Dies f\u00fchrte zu einer erneuten Abmahnung. Kurz danach beschimpfte er Nachbarn als \u201eNazi-Schlampe\u201c und \u201eSchei\u00df-Araber\u201c. Daraufhin wurde die fristlose K\u00fcndigung ausgesprochen und R\u00e4umungsklage erhoben.<\/p>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Gericht=AG%20Berlin-Sch%F6neberg&amp;Datum=17.06.2019&amp;Aktenzeichen=5%20C%20318\/18\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Amtsgericht Sch\u00f6neberg hat mit Urteil vom 17.06.2019 \u2013 5 C 318\/18 &#8211;<\/a>, entschieden, dass die K\u00fcndigung wegen St\u00f6rung des Hausfriedens wirksam ist.<\/p>\n<p><strong>Beleidigungen gr\u00f6bste Natur und bedrohliches Verhalten gegen\u00fcber Nachbarn und Passanten sowie Gef\u00e4hrdungen durch unkontrolliertes Verhalten (Bierflaschenwurf) geht \u00fcber das tolerable Ma\u00df hinaus.<\/strong> Hiernach sei festzustellen, dass die St\u00f6rungen ein Ausma\u00df erreicht haben, dass auch bei der gebotenen R\u00fccksichtnahme auf psychisch erkrankte Menschen nicht mehr hingenommen werden kann.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Beide vorbenannten Entscheidungen zeigen, dass es M\u00f6glichkeiten gibt, das Mieter, welche den Hausfrieden st\u00f6ren, wirksam gek\u00fcndigt werden k\u00f6nnen. Hierbei kommt es jedoch darauf an, dass ein gewisses Ma\u00df der Beeintr\u00e4chtigung \u00fcberschritten wird und dieses auch nachgewiesen werden kann. Falls Sie Unterst\u00fctzung und Rechtsrat ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen Sie gern mit uns <a href=\"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kontakt<\/a> aufnehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wo Menschen aufeinandertreffen, soll es vorkommen, dass es zu \u00c4rger kommt. In einem Wohnhaus mit vielen Mietparteien, kann es passieren, dass einzelne Mieter*innen \u00f6fters andere Mietparteien bel\u00e4stigen, beschimpfen oder gar t\u00e4tlich angreifen. 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