{"id":1064,"date":"2020-03-17T20:11:16","date_gmt":"2020-03-17T19:11:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/?p=1064"},"modified":"2020-04-07T21:43:14","modified_gmt":"2020-04-07T19:43:14","slug":"muss-ich-kurzarbeit-zustimmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/muss-ich-kurzarbeit-zustimmen\/","title":{"rendered":"Muss ich die Vereinbarung zu Kurzarbeit wegen Corona unterzeichnen?"},"content":{"rendered":"<p>In der Zeit der Coronapandemie f\u00e4llt es vielen Unternehmen schwer, die wirtschaftliche Zukunft abzusehen und die Bundesregierung lockert die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr den Bezug von Kurzarbeitergeld.<\/p>\n<p>So manchem Arbeitgeber f\u00e4llt hierbei auf, dass er gar nicht so einfach Kurzarbeit umsetzen kann, sondern es dort einiges zu beachten gilt. Auch Arbeitnehmer*innen stellen sich dabei Fragen, wie die in der \u00dcberschrift.<\/p>\n<p><b>Was ist Kurzarbeit?<\/b><\/p>\n<p>Kurzarbeit ist eine vor\u00fcbergehende Verk\u00fcrzung der betriebs\u00fcblichen normalen Arbeitszeit.<\/p>\n<p>F\u00fchrt eine Kurzarbeit zur Einstellung der Arbeit, spricht man von \u201eKurzarbeit Null\u201c.<\/p>\n<p>Kurzarbeit muss sich nicht zwingend auf den gesamten Betrieb erstrecken, sondern kann auch Betriebsteile betreffen.<\/p>\n<p><b>Was ist der Sinn von Kurzarbeit?<\/b><\/p>\n<p>Sinn und Zweck der Kurzarbeit ist die wirtschaftliche Entlastung des Unternehmens durch Senkung der Personalkosten. Hierbei sollen aufgrund des Merkmales der \u201evor\u00fcbergehenden Zeit\u201c Arbeitspl\u00e4tze erhalten werden.<\/p>\n<p><b>Darf ein*e Arbeitgeber*in einseitig Kurzarbeit anordnen?<\/b><\/p>\n<p>Nein. Es bedarf einer rechtlichen Grundlage, z.B. in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.<\/p>\n<p>Bei einer <strong>Betriebsvereinbarung<\/strong> ist derzeit darauf zu achten, dass ein wirksamer Betriebsratsbeschlu\u00df nur in einer Betriebsratssitzung erfolgen kann. Beschl\u00fcsse per Telefon- oder Videokonferenz sind gesetzlich nicht vorgesehen (und auch eine Ministererkl\u00e4rung steht nicht \u00fcber dem Gesetz). Gab es keine (pers\u00f6nliche) Betriebsratssitzung kann darauf aufbauend auch kein Anspruch auf Kurzarbeit bestehen mit der Folge, dass Arbeitnehmer*innen die volle Verg\u00fctung f\u00fcr die vertraglich vereinbarte (ungek\u00fcrzte) Arbeitszeit zusteht.<\/p>\n<p>In den <a href=\"https:\/\/www.diakonie-sachsen.de\/dokumente_avr_01_2020_de.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">AVR<\/a> der <strong>Diakonie Sachsen<\/strong> ist dies in \u00a7 9 i geregelt (allerdings angelehnt an die Regelung, dass mindestens 1\/3 der Besch\u00e4ftigten betroffen sein muss (nach den aktuellen Ausnahmeregelungen kann Kurzarbeitergeld bereits bei 10 % beantragt werden) und eine Dienstvereinbarung (mit der Mitarbeitervertretung) besteht).<\/p>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/engagiert.evlks.de\/Rechtssammlung\/PDF\/3.5.2_Kirchliche_DienstvertragsO_ARK__ab_01.01.2019_.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><strong>Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDVO) der Evangelisch Lutherischen Kirche in Sachsen<\/strong><\/a> sieht hingegen keine Kurzarbeit vor. Hier bedarf es einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hinweise der Evangelisch Lutherischen Kirche in Sachsen zu Kurzarbeit gibt es <a href=\"https:\/\/www.evlks.de\/Rechtssammlung\/user_upload\/Kurzarbeit.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a> und <a href=\"https:\/\/engagiert.evlks.de\/mitteilungen\/zum-umgang-mit-der-coronavirus-pandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich darf es auch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag geben &#8211; welche auch durch nachtr\u00e4gliche Erg\u00e4nzung zum Arbeitsvertrag vereinbart werden kann. Konkreter Anlass ist derzeit die Coronapandemie. Als arbeitsvertragliche Vereinbarung muss die Regelung nat\u00fcrlich auch wirksam sein und unterliegt der Pr\u00fcfung nach den Grunds\u00e4tzen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (z.B. hinsichtlich Transparenz, Klarheit, Bestimmtheit).<\/p>\n<p>Eine Ausnahme hiervon ist nach \u00a7 19 KSchG nach Zustimmung durch die Landesarbeitsagentur m\u00f6glich, wenn andernfalls eine Massenentlassung nach \u00a7 17 KschG droht.<\/p>\n<p><b>Was passiert, wenn Arbeitnehmer*innen die Vereinbarung von Kurzarbeit im Arbeitsvertrag ablehnen?<\/b><\/p>\n<p>Die Eingangsfrage ist zu verneinen. Arbeitnehmer*innen &#8222;m\u00fcssen&#8220; keine Ver\u00e4nderung des Arbeitsvertrages hinnehmen bzw. akzeptieren, sind doch damit einschneidende \u00c4nderungen verbunden wie Entgeltreduzierung auf 60 oder 67 % der Nettoentgeltdifferenz und geringerer Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird die Differenz zwischen der eigentlichen Verg\u00fctung (&#8222;Soll-Entgelt&#8220;) und der gek\u00fcrzten Verg\u00fctung (&#8222;Ist-Entgelt&#8220;) berechnet. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Leistungspr\u00e4mien bleiben au\u00dfen vor. Als &#8222;Soll-Entgelt&#8220; werden nur Eink\u00fcnfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze f\u00fcr die Renten- und Arbeitslosenversicherung ber\u00fccksichtigt. Die <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2019\/0401-0500\/485-19.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 6900 \u20ac (alte Bundesl\u00e4nder) und 6450 \u20ac (neue Bundesl\u00e4nder) im Monat<\/a>.Insoweit sollten Arbeitnerhmer*innen gut \u00fcberlegen, ob sie einer Vereinbarung zu Kurzarbeit zustimmen.<\/p>\n<p>Sind Arbeitnehmer*innen mit der Vereinbarung zur Einf\u00fchrung einer Kurzarbeit nicht einverstanden und lehnen diese ab, kann ein*e Arbeitgeber*in &#8211; nur &#8211; eine \u00c4nderungsk\u00fcndigung aussprechen um das Ziel der Kurzarbeit umzusetzen. Hierbei m\u00fcssen die K\u00fcndigungsfristen f\u00fcr eine Beendigungsk\u00fcndigung eingehalten werden (was mehrere Monate sein k\u00f6nnen, z.B. nach \u00a7 622 II BGB bis zu 7 Monate). Die Reduzierung der Arbeitszeit und des Entgelts k\u00f6nnen in diesem Fall fr\u00fchestens zu deren Ablauf in Kraft treten und werden nur wirksam, wenn die \u00c4nderungsk\u00fcndigung auf dringenden betrieblichen Bed\u00fcrfnissen beruht und sonstige Voraussetzungen eingehalten werden oder der Arbeitnehmer die \u00c4nderungsk\u00fcndigung nicht binnen 3 Wochen gerichtlich angreift.<\/p>\n<p>Ob man sich mit der Ablehnung der Vereinbarung \u00fcber Kurzarbeit \u201eFreunde macht\u201c, muss jede*r f\u00fcr sich selbst beantworten in dieser Zeit, ist es doch gerade eine M\u00f6glichkeit, die Arbeitspl\u00e4tze \u00fcber die Krisenzeit hinaus zu erhalten. Dies ist mit in der Abw\u00e4gung zu ber\u00fccksichtigen &#8211; neben den Nachteilen der Kurzarbeit.<\/p>\n<p><strong>Welche Folgen hat es, wenn die Vereinbarung zu Kurzarbeit unwirksam ist?<\/strong><\/p>\n<p>Die vertragliche Vereinbarung zur Einf\u00fchrung von Kurzarbeit muss ebenso wie andere Regelungen im Arbeitsvertrag einige Voraussetzungen erf\u00fcllen, um wirksam zu sein. Sie darf nicht unbestimmt und unklar sein. Sie muss Ank\u00fcndigungsfristen, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit enthalten.<\/p>\n<p>Erf\u00fcllt die vertragliche Vereinbarung dies nicht und ist unwirksam, behalten Arbeitnehmer*innen ihren ungek\u00fcrzten Verg\u00fctungsanspruch und k\u00f6nnen diesen geltend machen (Achtung: etwaige Ausschlussfristen beachten) und ggf. einklagen.<\/p>\n<p>Gleiches gilt, wenn ein Betriebsrat nicht ordnungsgem\u00e4\u00df beteiligt wurde.<\/p>\n<p><b>Wie wird Kurzarbeit umgesetzt?<\/b><\/p>\n<p>In Betrieben mit einem Betriebsrat ist der Betriebsrat bei der Anordnung mit zu beteiligen. Andernfalls kann der Arbeitgeber dies anordnen \u2013 wenn eine rechtliche Grundlage (s.o.) besteht. Zudem muss \u2013 wenn die Agentur f\u00fcr Arbeit Leistungen erbringen soll \u2013 unverz\u00fcglich die Kurzarbeit gegen\u00fcber der Agentur f\u00fcr Arbeit angezeigt werden. Dies erfolgt ebenso \u00fcber den Arbeitgeber wie auch die Beantragung des Kurzarbeitergeldes.<\/p>\n<p><b>Was passiert bei Kurzarbeit ?<\/b><\/p>\n<p>Der Arbeitgeber muss nur die tats\u00e4chlich erbrachten \u2013 reduzierten &#8211; Arbeitszeiten bezahlen mit der vertraglich vereinbarten Verg\u00fctung (\u201eKurzlohn\u201c). Hinsichtlich des ausgefallenen Arbeitszeitvolumens springt \u2013 wenn die Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 95 bis \u00a7 106 SGB III gegeben sind \u2013 die Agentur f\u00fcr Arbeit zu einem Gro\u00dfteil (aber nicht vollst\u00e4ndig) ein (Kurzarbeitergeld).<\/p>\n<p><b>Wie lange kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden?<\/b><\/p>\n<p>Kurzarbeitergeld wird nach \u00a7 104 SGB III f\u00fcr maximal 12 Monate bezahlt. Die Bundesregierung hat jedoch in Aussicht gestellt, dies ggf. zu verl\u00e4ngern auf 24 Monate.<\/p>\n<p><b>Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?<\/b><\/p>\n<p>Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Die H\u00f6he richtet sich nach \u00a7\u00a7 104 und 105 SGB III und betr\u00e4gt 67 % (mit Kind) oder 60 % (ohne Kind) der Nettoentgeltdifferenz. Verk\u00fcrzt gesagt, erhalten bei \u201eKurzarbeit Null\u201c die \u201efreigestellten\u201c Arbeitnehmer*innen Kurzarbeitergeld in H\u00f6he des Arbeitslosengeldes. Im \u00dcbrigen geht durch den Bezug von Kurzarbeitergeld ein etwaiger sp\u00e4terer Arbeitslosengeldanspruch nicht verloren und f\u00fchrt auch nicht zu einer betragsm\u00e4\u00dfigen K\u00fcrzung des Arbeitslosengeldanspruchs.<\/p>\n<p>In manchen F\u00e4llen sehen Tarifvertr\u00e4ge oder Betriebsvereinbarungen vor, dass Arbeitgeber*innen noch Zuschl\u00e4ge hierauf zu zahlen haben.<\/p>\n<p><strong>Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?<\/strong><\/p>\n<p>Nur Arbeitnehmer*innen, welche der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung unterliegen, k\u00f6nnen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Da Minijobs (450-\u20ac Basis) versicherungsfrei sind, gibt es f\u00fcr diese kein Kurzarbeitergeld. Fragen zu Minijobs in der Zeit der Coronapandemie beantwortet die Minijobzentrale auf Ihrem <a href=\"https:\/\/blog.minijob-zentrale.de\/2020\/03\/18\/coronavirus-und-minijob-ihre-fragen-an-uns\/#more-6551\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Blog<\/a>.<\/p>\n<p>Auch Altersrentner sind grunds\u00e4tzlich versicherungsfrei bzgl. der Arbeitslosenversicherung und haben deshalb keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.<\/p>\n<p><b>Was passiert, wenn die Agentur f\u00fcr Arbeit den Antrag auf Kurzarbeitergeld ablehnt?<\/b><\/p>\n<p>Da das Arbeitsverh\u00e4ltnis fortbesteht und das Betriebsrisiko den Arbeitgeber trifft, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer*innen die vertragliche Regelverg\u00fctung (ungek\u00fcrzt) auszahlen.<\/p>\n<p><b>Urlaub und Kurzarbeit<\/b><\/p>\n<p>Vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld ist etwaiger Resturlaub aus den Vorjahren (<a href=\"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/uebertragung-von-urlaub-auf-folgejahre\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">neben Urlaubsanspr\u00fcchen aus dem Jahr 2019 kann das auch Anspr\u00fcche aus weiteren Vorjahren erfassen<\/a>) zu nehmen.<\/p>\n<p>Urlaubsanspr\u00fcche aus dem laufenden Jahr 2020 m\u00fcssen \u2013 ausnahmsweise in der Pandemiezeit (befristet bis 31.12.2020) &#8211; nicht zwingend vor Bezug von Kurzarbeitergeld genommen werden.<\/p>\n<p>Urlaubsanspr\u00fcche k\u00f6nnen zeitanteilig um die Zeit der Kurzarbeit gek\u00fcrzt werden (vgl. EuGH, Urteil v. 8.\u00a0November 2012 \u2013 <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=129463&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">C-229\/11<\/a>). Ob dies automatisch geschieht oder in einer kollektivrechtlichen\/vertraglichen Vereinbarung vorgesehen sein muss, ist bislang in der Rechtsprechung ungekl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Kurzarbeit wirkt sich nicht auf die H\u00f6he des Urlaubsentgelts aus. Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Kam es in diesen 13 Wochen bereits zu Kurzarbeit, bleiben diese Zeiten unber\u00fccksichtigt. Mithin kommt es auch hierdurch nicht zu einer Urlaubsentgeltreduzierung.<\/p>\n<p>Haben Sie hierzu Fragen, scheuen Sie sich nicht, mit unserer Kanzlei <a href=\"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/kontakt\/\">Kontakt<\/a> aufzunehmen &#8211; gern per Mail oder Telefon.<\/p>\n<p>Weitere Informationen finden Sie beispielsweise unter <a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/unternehmen\/finanziell\/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/unternehmen\/finanziell\/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/finanzielle-hilfen\/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/finanzielle-hilfen\/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer<\/a><\/p>\n\n\n<p>Stand 07.04.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Zeit der Coronapandemie f\u00e4llt es vielen Unternehmen schwer, die wirtschaftliche Zukunft abzusehen und die Bundesregierung lockert die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr den Bezug von Kurzarbeitergeld. 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