{"id":1180,"date":"2020-06-26T12:09:56","date_gmt":"2020-06-26T10:09:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/?p=1180"},"modified":"2020-06-26T12:33:19","modified_gmt":"2020-06-26T10:33:19","slug":"urlaubsanspruch-erwerben-waehrend-kuendigungsschutzprozess","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/urlaubsanspruch-erwerben-waehrend-kuendigungsschutzprozess\/","title":{"rendered":"Urlaubsanspruch erwerben w\u00e4hrend K\u00fcndigungsschutzprozess?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Urlaubsanspruch f\u00fcr die Zeit des K\u00fcndigungsschutzprozesses<\/strong><\/p>\n<p>Nach Erhalt einer K\u00fcndigung streiten die Parteien eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses oft \u00fcber die Wirksamkeit der K\u00fcndigung. Gegenstand einer K\u00fcndigungsschutzklage ist dann die Pr\u00fcfung, ob durch die K\u00fcndigung das Arbeitsverh\u00e4ltnis beendet wurde. Oftmals stellt sich am Ende heraus, dass die von Arbeitgeber*innen ausgesprochene K\u00fcndigung unwirksam ist. Aufgrund der Verfahrensdauer vor Gerichten ist bis dahin erhebliche Zeit verstrichen, unter anderem auch die K\u00fcndigungsfrist.<\/p>\n<p>Nun stellt sich die Frage, ob f\u00fcr die Zeit zwischen der fiktiven Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses aufgrund unwirksamer K\u00fcndigung (und deren K\u00fcndigungsfrist) und der Wiederaufnahme der Arbeit nach Obsiegen im K\u00fcndigungsschutzverfahrens bzw. vergleichsweiser Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt Arbeitnehmer*innen Urlaubsanspr\u00fcche f\u00fcr diese Zeit des K\u00fcndigungsschutzprozesses zustehen.<\/p>\n<p><strong>Der Fall:<\/strong><\/p>\n<p>Eine Arbeitnehmerin war an einer Schule besch\u00e4ftigt und erhielt eine K\u00fcndigung. Hiergegen wehrte sie sich mit Erfolg vor einem Arbeitsgericht. Sodann nahm sie wieder ihre Arbeit an der Schule auf und erhielt kurze Zeit sp\u00e4ter eine erneute K\u00fcndigung, die dann tats\u00e4chlich zur Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses f\u00fchrte.<\/p>\n<p>Sie verlangt nun vom Arbeitgeber f\u00fcr die Zeit zwischen dem Erhalt der ersten (unwirksamen) K\u00fcndigung und der Wiederaufnahme ihrer Arbeit an der Schule nach Obsiegen im K\u00fcndigungsschutzverfahren Verg\u00fctung f\u00fcr den nicht gew\u00e4hrten Urlaub. Steht Ihr der Anspruch zu?<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Dieser Sachverhalt kann bis zum <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/upload\/docs\/application\/pdf\/2020-06\/cp200076de.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Europ\u00e4ischen Gerichtshof, welcher am 25.06.2020 (Az: C-762\/18)<\/a> entschied:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><em>&#8222;Ein Arbeitnehmer hat f\u00fcr den Zeitraum zwischen seiner rechtswidrigen Entlassung und der Wiederaufnahme seiner fr\u00fcheren Besch\u00e4ftigung Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder, bei Beendigung seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses, auf eine Verg\u00fctung als Ersatz f\u00fcr nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub. Ist der Arbeitnehmer w\u00e4hrend dieses Zeitraums einer neuen Besch\u00e4ftigung nachgegangen, kann er die Anspr\u00fcche, die dem Zeitraum entsprechen, in dem er dieser Besch\u00e4ftigung nachgegangen ist, nur gegen\u00fcber dem neuen Arbeitgeber geltend machen.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Der Gerichtshof verweist wiederholt darauf, dass ein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in den F\u00e4llen entsteht, in denen ein*e Arbeitnehmer*in aus einem nicht vorhersehbaren und vom eigenen Willen unabh\u00e4ngigem Grund nicht in der Lage ist, die obliegenden Aufgaben zu erf\u00fcllen. Der Umstand, dass einem*r Arbeitnehmer*in die M\u00f6glichkeit zu arbeiten aufgrund einer sp\u00e4ter als rechtswidrig eingestuften Entlassung verwehrt wird, ist ebenso wie das Eintreten einer krankheitsbedingten Arbeitsunf\u00e4higkeit nicht vorhersehbar und vom Willen der betroffenen Person unabh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Deshalb\u00a0 hat ein*e rechtswidrig entlassene*r Arbeitnehmer*in, welche*r sodann nach Nichtigerkl\u00e4rung der Entlassung durch eine Gerichtsentscheidung die Besch\u00e4ftigung wieder aufgenommen hat, Anspruch auf den bezahlten Jahresurlaub, der w\u00e4hrend dieses Zeitraums erworben wurde.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Damit war klar, der Arbeitnehmerin stand der Zahlungsanspruch f\u00fcr Urlaubsanspr\u00fcche, welche in der Zeit des K\u00fcndigungsschutzprozesses entstanden, zu.<\/p>\n<p>F\u00fcr Sie hei\u00dft dies, dass im Rahmen eines K\u00fcndigungsschutzverfahrens immer auch an Urlaubsanspr\u00fcche und die damit verbundene Zahlungen gedacht werden sollte. Ob solche Anspr\u00fcche bestehen, k\u00f6nnen wir gerne pr\u00fcfen. Nehmen Sie doch einfach <a href=\"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kontakt<\/a> mit unserer Kanzlei auf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Urlaubsanspruch f\u00fcr die Zeit des K\u00fcndigungsschutzprozesses Nach Erhalt einer K\u00fcndigung streiten die Parteien eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses oft \u00fcber die Wirksamkeit der K\u00fcndigung. Gegenstand einer K\u00fcndigungsschutzklage ist dann die Pr\u00fcfung, ob durch die K\u00fcndigung das Arbeitsverh\u00e4ltnis beendet wurde. 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