{"id":1256,"date":"2022-08-01T17:14:14","date_gmt":"2022-08-01T15:14:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/?p=1256"},"modified":"2026-03-13T13:40:13","modified_gmt":"2026-03-13T12:40:13","slug":"rueckzahlungspflicht-fuer-weiterbildungen-besteht-oft-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/rueckzahlungspflicht-fuer-weiterbildungen-besteht-oft-nicht\/","title":{"rendered":"R\u00fcckzahlungspflicht f\u00fcr Weiterbildungen &#8211; besteht oft nicht"},"content":{"rendered":"<p>Die best\u00e4ndige Fortbildung und (Weiter-)Qualifizierung ist im Interesse von Unternehmen und Arbeitnehmer*innen. Oftmals sind Unternehmen bereit, die Kosten hierf\u00fcr zu \u00fcbernehmen, verbunden mit der Absicht, von der durch die Fortbildung erzielten Qualifizierung eine Zeit lang zu profitieren. Um dies abzusichern, werden oft Vertr\u00e4ge geschlossen, welche R\u00fcckzahlungsklauseln beinhalten, falls Arbeitnehmer*innen vor Ablauf der vereinbarten Bindungsfristen aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis ausscheiden.<\/p>\n<p>Arbeitnehmer*innen sehen hingegen bei Wechselabsichten (z.B. lukrativerer Job, besseres Arbeitsklima etc.) vor Ablauf der vereinbarten Bindungsfristen einen finanzielles Risiko, muss doch der vom Unternehmen aufgewandte Betrag (teilweise) erstattet werden.<\/p>\n<p>Doch oftmals sind solcherlei R\u00fcckzahlungsklauseln unwirksam. Unternehmen erhalten keine Erstattung und Arbeitnehmer*innen k\u00f6nnen ohne &#8222;R\u00fcckzahlung&#8220; das Arbeitsverh\u00e4ltnis k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>Einen solchen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Der Fall:<\/strong><br \/>\nEine Arbeitnehmerin erh\u00e4lt eine vom Arbeitgeber bezahlte Fortbildung (insgesamt 4.90,00 \u20ac). Im Vertrag findet sich folgende Klausel zur Bindung und R\u00fcckzahlung:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><em>\u201e\u00a7 3 Bindungsfrist und R\u00fcckzahlungsfrist<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><em>(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, das Arbeitsverh\u00e4ltnis nach dem Ende der Fortbildung f\u00fcr mindestens 6 Monate fortzusetzen.<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><em>(2) Scheidet der Arbeitnehmer aufgrund einer eigenen ordentlichen nicht vom Arbeitgeber zu vertretenden oder einer eigenen au\u00dferordentlichen nicht vom Arbeitgeber zu vertretenden K\u00fcndigung oder aufgrund einer vom Arbeitgeber erkl\u00e4rten verhaltensbedingten ordentlichen oder au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung vor Ablauf der in Abs. 1 genannten Bindungsfrist aus den Diensten des Arbeitgebers aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die vom Arbeitgeber \u00fcbernommenen Gesamtkosten an diesen zur\u00fcckzuzahlen. Die R\u00fcckzahlungspflicht gilt auch im Falle einer Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch einen vom Arbeitnehmer veranlassten Aufhebungsvertrag.<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><em>F\u00fcr je einen vollen Monat der Besch\u00e4ftigung nach dem Ende der Fortbildung werden 1\/6 des gesamten R\u00fcckzahlungsbetrages erlassen.<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><em>(3) Ebenso besteht die R\u00fcckzahlungspflicht, wenn der Arbeitnehmer die Fortbildung aus in seiner Sph\u00e4re liegenden und von ihm zu vertretenden Gr\u00fcnden vorzeitig abbricht.&#8220;<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\n<p>Die Arbeitnehmerin k\u00fcndigt das Arbeitsverh\u00e4ltnis vor Ablauf der Bindungsfrist. Trotz Aufforderung zur Erstattung anteiliger 2.726,78 \u20ac zahlt die Arbeitnehmerin nicht. Sie ist der Auffassung, dass die Klausel unwirksam sei, da diese eine unangemessene Benachteiligung beinhalte f\u00fcr den Fall, dass sie ggf. unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage sei, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, und das Arbeitsverh\u00e4ltnis aus diesem Grund personenbedingt k\u00fcndige.<\/p>\n<p>Sie behauptet aber nicht, dass dies bei ihr der Fall und K\u00fcndigungsgrund war.<\/p>\n<p>Das Unternehmen klagt auf Zahlung. Wer hat Recht?<\/p>\n<p><strong>Das Urteil<\/strong><br \/>\nDas <a href=\"https:\/\/www.bundesarbeitsgericht.de\/entscheidung\/9-azr-260-21\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Bundesarbeitsgericht (vom 01.03.2022 &#8211; 9 AZR 260\/21)<\/a> entschied zu Gunsten der Arbeitnehmerin und f\u00fchrt in den Urteilsgr\u00fcnden u.a. aus:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><em>&#8222;Die R\u00fcckzahlungsklausel f\u00fchrt zu einer unangemessenen Benachteiligung iSv. \u00a7 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist deshalb unwirksam. <\/em><br \/>\n<em>&#8230;<\/em><br \/>\n<em>Eine R\u00fcckzahlungsklausel ist auch dann unangemessen benachteiligend iSv. \u00a7 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie auch den Arbeitnehmer, der das Arbeitsverh\u00e4ltnis vor Ablauf der Bindungsdauer k\u00fcndigt, weil es ihm unverschuldet dauerhaft nicht m\u00f6glich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll.<\/em><br \/>\n<em>&#8230;<\/em><br \/>\n<em>F\u00fcr die Beurteilung der Wirksamkeit der R\u00fcckzahlungsklausel ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber im Entscheidungsfall durch personenbedingte Gr\u00fcnde im vorgenannten Sinne zur Eigenk\u00fcndigung veranlasst wurde. Die gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 305 ff. BGB missbilligen bereits das Stellen inhaltlich unangemessener Formularklauseln (\u00a7 305 Abs. 1 Satz 1, \u00a7 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB), nicht erst deren unangemessenen Gebrauch im konkreten Fall. Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem \u00dcberma\u00dfanteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat.&#8220;<\/em><\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><br \/>\nEs ist dringend den Unternehmen anzuraten, etwaige Vorlagen und Vertr\u00e4ge zu \u00fcberpr\u00fcfen und ggf. anzupassen bzw. zu erg\u00e4nzen. Beispielsweise kann folgender Satz helfen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><em>&#8222;Eine R\u00fcckzahlungspflicht besteht nicht, wenn durch den Arbeitnehmer das Arbeitsverh\u00e4ltnis vor Ablauf der Bindungsdauer gek\u00fcndigt wird, weil es ihm unverschuldet dauerhaft nicht m\u00f6glich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Arbeitnehmer*innen sollten vor Ausspruch einer Eigenk\u00fcndigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrages etwaige R\u00fcckzahlungsklauseln auf ihre Wirksamkeit \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Sie k\u00f6nnen nat\u00fcrlich auch mit uns Kontakt aufnehmen &#8211; per <a title=\"OMA\" href=\"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/oma-online-mandanten-aufnahme\/\">OMA<\/a>, Mail oder Telefon.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die best\u00e4ndige Fortbildung und (Weiter-)Qualifizierung ist im Interesse von Unternehmen und Arbeitnehmer*innen. Oftmals sind Unternehmen bereit, die Kosten hierf\u00fcr zu \u00fcbernehmen, verbunden mit der Absicht, von der durch die Fortbildung erzielten Qualifizierung eine Zeit lang zu profitieren. Um dies abzusichern,&hellip; <\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":784,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,98],"tags":[268,269,10,267,266],"class_list":["post-1256","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-blog-arbeitsrecht-kuendigung","category-verguetung","tag-erstattung","tag-fortbildungskosten","tag-kuendigung","tag-qualifizierung","tag-weiterbildung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1256","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1256"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1256\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1257,"href":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1256\/revisions\/1257"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/784"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1256"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1256"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1256"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}