{"id":835,"date":"2016-06-09T15:03:46","date_gmt":"2016-06-09T13:03:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/?p=835"},"modified":"2018-05-24T18:56:30","modified_gmt":"2018-05-24T16:56:30","slug":"kuendigungsrecht-stolperfalle-vollmacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/kuendigungsrecht-stolperfalle-vollmacht\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigungsrecht &#8211; Stolperfalle Vollmacht"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eine Vielzahl von Vertr\u00e4gen \u00fcber Dauerschuldverh\u00e4ltnisse enden durch eine K\u00fcndigung, sei es ein Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag oder ein Pachtvertrag. Dass bei einer K\u00fcndigung einiges schief laufen kann ist eine Binsenweisheit. Neben der Begr\u00fcndetheit einer K\u00fcndigung sind auch Formalien zu beachten, soll nicht eine K\u00fcndigung bereits wegen Formversto\u00dfes unwirksam werden.<\/p>\n<p><strong>Schriftform<\/strong><\/p>\n<p>Eine wichtige formale Anforderung ist, dass (regelm\u00e4\u00dfig) K\u00fcndigungen der Schriftform bed\u00fcrfen, mithin der Unterschrift einer nat\u00fcrlichen Person, z.B. \u00a7 623 BGB f\u00fcr das Arbeitsrecht bzw. \u00a7 568 BGB f\u00fcr das Mietrecht.<\/p>\n<p><strong>K\u00fcndigungsberechtigung und Nachweispflicht<\/strong><\/p>\n<p>Eine weitere Forderung ist, dass die unterzeichnende Person \u00fcberhaupt berechtigt ist zur Abgabe einer K\u00fcndigungserkl\u00e4rung. Bei nat\u00fcrlichen Personen ist das regelm\u00e4\u00dfig anzunehmen. Doch bei Unternehmen, Gesellschaften, Betrieben, Erbengemeinschaften, Vereinen ist das schon schwieriger. Hier bedarf es einer Bevollm\u00e4chtigung (das eine Person eine K\u00fcndigung aussprechen darf) und des Nachweises dieser Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber dem (potentiellen) K\u00fcndigungsempf\u00e4nger. Letzteres erfolgt regelm\u00e4\u00dfig durch Vorlage eine Vollmachtsurkunde.<\/p>\n<p>Eine Vollmacht muss zu einer K\u00fcndigungserkl\u00e4rung im Original vorliegen. Es reicht weder eine Kopie, beglaubigte Abschrift, ein Fax noch ein eingescanntes Vollmachtsdokument.<\/p>\n<p>Erfolgt eine K\u00fcndigung durch einen Unterbevollm\u00e4chtigten, muss die gesamte Vollmachtskette dokumentiert werden, jeweils durch Original-Vollmachtsurkunden.<\/p>\n<p><b>Keine Regel ohne Ausnahme<\/b><\/p>\n<p>Keine Regel ohne Ausnahmen &#8211; auf die Vorlage einer Vollmachtsurkunde kann verzichtet werden, wenn in einem Unternehmen die Stellung der die K\u00fcndigung aussprechenden Person die K\u00fcndigungsbefugnis beinhaltet und dies deutlich ist bzw. dem K\u00fcndigungsempf\u00e4nger bekannt ist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Prokuristen. Diese werden im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass sich beispielsweise aus einem Gesellschaftsvertrag Beschr\u00e4nkungen ergeben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Einer Vollmachtsvorlage bedarf es zudem dann nicht, wenn der K\u00fcndigungsempf\u00e4nger anderweitig Kenntnis von der Vollmachtserteilung\/Bevollm\u00e4chtigung hat. Dies kann durch eine direkte schriftliche Mitteilung erfolgen oder durch das Berufen einer Person in eine Stellung im Unternehmen, welche regelm\u00e4\u00dfig zum K\u00fcndigungsausspruch berechtigt (z.B. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder Prokurist, s.o.). Nach der Rechtsprechung ist es zudem ausreichend f\u00fcr eine Inkenntnissetzung, wenn bereits in den (Arbeits-\/Miet-)Vertr\u00e4gen Personen namentlich aufgef\u00fchrt werden, welche Vertretungsvollmacht haben sollen. Keinesfalls ausreichend ist aber ein (alleiniger) Hinweis auf einem \u201eschwarzen Brett\u201c.<\/p>\n<p><strong>Was tun bei fehlender Vollmachtsurkunde bzw. -kenntnis? Zur\u00fcckweisung!<\/strong><\/p>\n<p>Bei Zweifeln hinsichtlich der Bevollm\u00e4chtigung bzw. bei Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde im Original und fehlender Kenntnis \u00fcber die Bevollm\u00e4chtigung kann nach \u00a7 174 BGB die K\u00fcndigung zur\u00fcckgewiesen werden. Dies hat unverz\u00fcglich (= ohne schuldhaftes Z\u00f6gern) zu erfolgen. In aller Regel wird durch die Rechtsprechung jedoch eine \u00dcberlegungsfrist von einer Woche einger\u00e4umt.<\/p>\n<p>Die Zur\u00fcckweisung einer K\u00fcndigung kann gegen\u00fcber dem Vertreter wie auch gegen\u00fcber den vertretenen Unternehmen) erfolgen.<\/p>\n<p><strong>Sonderproblem &#8222;Vier-Augen-Prinzip&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Eine Sonderproblematik betrifft den Fall, dass ein Unternehmen, Betrieb, Verein etc. durch 2 Personen gemeinsam nach au\u00dfen vertreten wird. Hier kommt es darauf an, dass eine K\u00fcndigungserkl\u00e4rung auch von 2 k\u00fcndigungsberechtigten Personen erkl\u00e4rt (unterzeichnet) \u00a0wird und entsprechende Vollmachten vorgelegt werden (im Original \u2013 Ausnahme siehe oben).<\/p>\n<p>Gibt es (nur) vereins- bzw. unternehmensintern die Regelung des so genannten \u201eVier \u2013 Augen &#8211; Prinzips\u201c, f\u00fchrt ein Versto\u00df hiergegen nicht per se zur Unwirksamkeit der K\u00fcndigung. Der Versto\u00df ist vielmehr vereins- bzw. unternehmensintern zu regulieren bzw. zu ahnden. Die gek\u00fcndigte Person kann sich hierauf jedoch nicht berufen &#8211; so auch das Bundesarbeitsgericht.<\/p>\n<p>Unser Erachtens gilt dies Grundsatz dann nicht, wenn das \u201eVier-Augen-Prinzip\u201c durch ein Unternehmen werblich hervorgehoben wird, z.B. durch Ver\u00f6ffentlichung von Compliance-Regelungen auf der unternehmenseigenen Internetseite. Wer im Gesch\u00e4ftsverkehr mit dem \u201eVier-Augen-Prinzip\u201c wirbt und hierdurch ein besonderes Vertrauen erweckt, muss sich an diesem auch festhalten lassen.<\/p>\n<p><strong>Wenn ein Dritter die Zur\u00fcckweisung erkl\u00e4ren soll!<\/strong><\/p>\n<p>Sind vorbenannte Grunds\u00e4tze nicht gewahrt, kann und sollte der K\u00fcndigungsempf\u00e4nger die K\u00fcndigungserkl\u00e4rung unverz\u00fcglich zur\u00fcckweisen. Die Zur\u00fcckweisungserkl\u00e4rung muss rechtzeitig (unverz\u00fcglich, s.o.) dem Vertretenen oder dem Vertreter zugehen. Soll ein Vertreter des K\u00fcndigungsempf\u00e4ngers (z.B. Anwalt) die Zur\u00fcckweisung erkl\u00e4ren, bedarf es ebenfalls der Vorlage einer Vollmacht im Original. Zudem muss sich aus der Erkl\u00e4rung ergeben, dass die K\u00fcndigung wegen mangelnder Vollmacht zur\u00fcckgewiesen wird.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong> Bereits die Formalien einer einfachen K\u00fcndigungserkl\u00e4rung beinhalten einige Stolperfallen. Damit Sie nicht ins Stolpern kommen, wenden Sie sich \u2013 rechtzeitig (!) \u2013 an einen <a href=\"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/kontakt\/\">Anwalt Ihres Vertrauens<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Eine Vielzahl von Vertr\u00e4gen \u00fcber Dauerschuldverh\u00e4ltnisse enden durch eine K\u00fcndigung, sei es ein Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag oder ein Pachtvertrag. Dass bei einer K\u00fcndigung einiges schief laufen kann ist eine Binsenweisheit. 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