{"id":849,"date":"2016-09-09T11:08:24","date_gmt":"2016-09-09T09:08:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/?p=849"},"modified":"2018-05-24T18:56:30","modified_gmt":"2018-05-24T16:56:30","slug":"mitschnitt-eines-gespraeches","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/mitschnitt-eines-gespraeches\/","title":{"rendered":"Heimlicher Mitschnitt des Personalgespr\u00e4ches"},"content":{"rendered":"<p>Wer kennt es nicht, die <strong>Furcht vor dem Personalgespr\u00e4ch<\/strong>. Die Konfrontation mit der Leitung, das Gef\u00fchl, allein auf weiter Flur zu sein. Und nicht immer ist ein <a href=\"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/arbeitsrecht\/\">Anwalt<\/a> oder eine Anw\u00e4ltin greifbar.<\/p>\n<p>Die Versuchung ist gro\u00df und erscheint durch moderne mobile Telefone mit Diktierfunktion und Aufzeichnungskapazit\u00e4ten naheliegend, ein <strong>Personalgespr\u00e4ch aufzuzeichnen<\/strong>. Sind alle Gespr\u00e4chtsteilnehmer*innen damit einverstanden, ist dies unproblematisch (sollte nur beweisfest vermerkt werden). Doch <strong>was gilt bei heimlichem Mitschnitt?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Allgemein<br \/>\n<\/strong>Das heimliche Mitschneiden eines Gespr\u00e4chs ist <strong>rechtswidrig<\/strong>, weil aus dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht auch das durch Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I 1 GG gew\u00e4hrleistete <em>Recht auf die Wahrung der Unbefangenheit des gesprochene<\/em>n Wortes folgt. Das Grundrecht sch\u00fctzt auch Rechtspositionen, die f\u00fcr die Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit notwendig sind. Dazu geh\u00f6rt in bestimmten Grenzen, ebenso wie das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort. Deshalb darf grunds\u00e4tzlich jedermann selbst und allein bestimmen, wer sein Wort aufnehmen soll sowie ob und vor wem seine auf einen Tontr\u00e4ger aufgenommene Stimme wieder abgespielt werden darf. Das Grundrecht umfasst die Befugnis des Menschen, selbst zu bestimmen, ob seine Worte einzig seinem Gespr\u00e4chspartner, einem bestimmten Kreis oder der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich sein sollen.<\/p>\n<p><strong>Konkrete Folgen: K\u00fcndigung<br \/>\n<\/strong>Wer heimlich ein Personalgespr\u00e4ch aufnimmt, auf Basis dieser Aufnahme ein Wortprotokoll erstellt und sp\u00e4ter in einer Auseinandersetzung nutzt, gef\u00e4hrdet seinen Arbeitsplatz. Das hessische Landesarbeitsgericht hat unter dem <a href=\"http:\/\/www3.mjv.rlp.de\/rechtspr\/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7b76B1F6BB-DFFA-40CB-BDF4-DFE3F1412907%7d\">03.02.2016 (7 Sa 220\/15)<\/a> entschieden, das wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgespr\u00e4chs mit dem Smartphone und anschlie\u00dfender Verwendung eines Wortprotokolls\u00a0im Rechtsstreit eine verhaltensbedingte K\u00fcndigung gerechtfertigt sein kann.<\/p>\n<p><strong>Empfehlung<br \/>\n<\/strong>Unterlassen sie eine heimliche Aufnahme. Entweder Sie bitten Ihren Gespr\u00e4chspartner um <strong>Zustimmung zur Aufnahme<\/strong> und halten dies beweissicher fest (zum Bsp. als Einleitung zur Aufzeichnung) oder verzichten auf die Aufnahme. Als <strong>Alternative<\/strong> bietet sich die <strong>Hinzuziehung einer Vertrauensperson<\/strong> aus Betriebsrat, Mitarbeitervertretung oder Personalrat an oder gar die Beiziehung eines Anwaltes oder einer Anw\u00e4ltin. Auch eine Verst\u00e4ndigung auf ein gemeinsam unterzeichnetes Protokoll ist denkbar.<\/p>\n<p>Falls Sie Rat und Hilfe ben\u00f6tigen, wenden Sie sich an fachkundige Personen. Uns erreichen Sie <a href=\"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/kontakt\/\">hier<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer kennt es nicht, die Furcht vor dem Personalgespr\u00e4ch. Die Konfrontation mit der Leitung, das Gef\u00fchl, allein auf weiter Flur zu sein. Und nicht immer ist ein Anwalt oder eine Anw\u00e4ltin greifbar. 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