{"id":902,"date":"2017-09-08T11:00:16","date_gmt":"2017-09-08T09:00:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/?p=902"},"modified":"2018-05-24T18:56:30","modified_gmt":"2018-05-24T16:56:30","slug":"ein-unfall-mit-dem-tanzkoenig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.anwalt-in-chemnitz.de\/index.php\/ein-unfall-mit-dem-tanzkoenig\/","title":{"rendered":"Ein Unfall mit dem Tanzk\u00f6nig"},"content":{"rendered":"<p>Paartanz kann sch\u00f6n sein, aber auch ein unfalltr\u00e4chtiger Sport. Geschieht ein Unfall und kommt es zum Schaden stellt sich oft eine Frage: Bestehen Schadensersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber der Tanzpartnerin oder dem Tanzpartner. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat hierzu nun eine Entscheidung getroffen.<\/p>\n<p>Der Sachverhalt ist kurz erz\u00e4hlt: Auf auf einer Geburtstagsfeier tanzt kurz nach Mitternacht eine Frau allein auf der Tanzfl\u00e4che, als ein Bekannter sie an ihren H\u00e4nden ergriff und zum gemeinsamen Paartanz aufforderte. Sie meinte und \u00e4u\u00dferte, dass sie nicht tanzen k\u00f6nne und &#8222;das Ganze zu schnell f\u00fcr sie&#8220; sei. Der Bekannte hielt sie jedoch weiter fest. Er f\u00fchrte Sie einige Tanzschritte und begann Sie auch zu drehen. \u00a0Als er jedoch bei einer schwungvollen Drehbewegung die H\u00e4nde l\u00f6ste, wohl um selbst eine Drehung auszuf\u00fchren, verlor die Frau das Gleichgewicht und st\u00fcrzte auf den Boden. Hierbei verletzte sie sich erheblich.<\/p>\n<p>Nunmehr begehrt sie <strong>Schadensersatz f\u00fcr die Folgen des Tanzunfalls<\/strong>.<\/p>\n<p>Rechtlich betrachtet besteht nach Auffassung des <a href=\"https:\/\/www.juris.de\/jportal\/portal\/page\/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170905130&amp;wt_mc=pushservice&amp;cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp\">Oberlandesgerichts Frankfurt\/Main<\/a> beim Tanz grunds\u00e4tzlich die Gefahr eines Sturzes. Diese Gefahr war f\u00fcr alle Beteiligten, insbesondere f\u00fcr die Frau aufgrund ihrer fehlenden Paartanzkenntnisse, erkennbar. Die <strong>Unfallfolgen seien dem Tanzpartner aber nicht zuzurechnen<\/strong>. Im Unterschied zur Haftung f\u00fcr einen Schaden, der einem au\u00dfenstehenden Dritten zugef\u00fchrt werde, stehe vorliegend die eigene freie Willensentscheidung der Frau im Vordergrund. Zwar sei die Initiative zum Paartanz eindeutig und &#8222;wenig einf\u00fchlsam&#8220; vom &#8222;Tanzpartner&#8220; ausgegangen. Die Frau habe sich jedoch letztlich freiwillig hierauf eingelassen. Sie habe nicht klar und ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt, mit dem Mann nicht tanzen zu wollen. Ebenso wenig sei ersichtlich, dass f\u00fcr die Frau keine ihr zumutbare M\u00f6glichkeit bestanden h\u00e4tte, dem Tanzwunsch des Mannes, der sich selbst als &#8222;Tanzk\u00f6nig&#8220; des Ortes bezeichnete, entgegenzuwirken bzw. sich diesem zu entziehen. Sie habe vielmehr durch eine klar artikulierte Absage gegen\u00fcber dem Mann, ein Verlassen der Tanzfl\u00e4che oder &#8211; wenn ihr dies aufgrund des An-den-H\u00e4nden-gehalten-werdens durch den Mann nicht ohne weiteres m\u00f6glich gewesen sein sollte &#8211; durch ein einfaches Stehenbleiben in zumutbarer Weise den Tanz und die daraus resultierenden Folgen vermeiden k\u00f6nnen. Da sie sich jedoch auf den Tanz eingelassen habe, habe sie mit den \u00fcblicherweise beim Paartanz zur Anwendung kommenden Tanzschritten und Drehungen der Tanzpartner rechnen m\u00fcssen. F\u00fcr diese Entscheidung und die damit verbundene <strong>Selbstgef\u00e4hrdung<\/strong> sei sie letztlich selbst verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>TIPP<\/strong>: Auch Tanzaufforderungen k\u00f6nnen h\u00f6flich aber bestimmt abgewiesen werden, um solche und andere Unfallfolgen zu verhindern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Paartanz kann sch\u00f6n sein, aber auch ein unfalltr\u00e4chtiger Sport. Geschieht ein Unfall und kommt es zum Schaden stellt sich oft eine Frage: Bestehen Schadensersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber der Tanzpartnerin oder dem Tanzpartner. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat hierzu nun eine Entscheidung getroffen. 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