In befristeten Arbeitsverträgen ist absehbar, bis wann das Arbeitsverhältnis gelten soll. Die Befristung schließt in aller Regel eine (vorzeitige) Kündigung mit Kündigungsfrist aus. Ausnahmen von dieser Regel ergeben sich aus § 626 BGB – eine ausserordentliche (zumeist fristlose) Kündigung aus…