Lange war unklar, ob die „Kurzarbeit Null“ zu einer entsprechenden Kürzung der Jahresurlaubsansprüche der Arbeitnehmer führen kann. Nun hatte das Bundesarbeitsgericht über diese Frage zu entscheiden Der Fall Eine Verkäuferin mit vereinbarter Arbeitszeit an drei Tagen in einer Woche befand…
