In manchen kirchlichen Einrichtungen gelten besondere Regelungen für das Arbeitsrecht der betreffenden Arbeitnehmer*innen. In der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Sachsen zum Beispiel die Kirchliche Dienstvertragsordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KDVO). Mit deren Regelungen sollten sich die Kirchgemeinden, Mitarbeitervertretungen und die Arbeitnehmer*innen auskennen.…
![Wenn es keine Dienstvereinbarung für ein Arbeitszeitkonto gibt Wenn es keine Dienstvereinbarung für ein Arbeitszeitkonto gibt](https://www.anwalt-in-chemnitz.de/wp-content/uploads/2016/03/Money-640x300.jpg)