In manchen kirchlichen Einrichtungen gelten besondere Regelungen für das Arbeitsrecht der betreffenden Arbeitnehmer*innen. In der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Sachsen zum Beispiel die Kirchliche Dienstvertragsordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KDVO). Mit deren Regelungen sollten sich die Kirchgemeinden, Mitarbeitervertretungen und die Arbeitnehmer*innen auskennen.…
Wenn die KDVO/KAVO der Kirche nicht wirklich hilft
Innerhalb der (z.B. katholischen oder evangelischen) Kirchen besteht ein besonderes Arbeitsrecht. Es gibt keine Tarifverträge. Doch es gibt Bestimmungen, die in Orientierung an Tarifverträgen, die Vielzahl der bestehenden Arbeitsverhältnisse innerhalb einer Kirche einer einheitlichen Regelung unterwerfen. Eine solche sind zum…