In sehr vielen Mietverträgen sind monatliche Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart. Über diese Vorauszahlungen ist innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der 12-monatigen Abrechnungsperiode abzurechen – durch eine Betriebskostenabrechnung. Darin werden eine Vielzahl von Kostenbeträgen umgelegt auf die Mieter und manches Mal schleichen…
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