Zunächst ist einleitend darauf hinzuweisen, dass gesetzliche Grundlage für die „einrichtungsbezogene Nachweispflicht“ der § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist. Allgemein ausgedrückt sind hiervon alle Beschäftigten im Gesundheitswesen betroffen, auch Verwaltungsangestellte, Küchenkräfte etc.. Anzuerkennen ist, dass mit dieser gesetzlichen Regelung entgegen anderen…
![Einrichtungsbezogene „Nachweispflicht“ ab 15.03.2022 – Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis Einrichtungsbezogene „Nachweispflicht“ ab 15.03.2022 – Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis](https://www.anwalt-in-chemnitz.de/wp-content/uploads/2017/06/Wegweiser.jpg)