und darauf beruhendem Schimmelbefall gestritten. Grundsätzlich gilt: Liegt die Ursache hierfür im Bauwerk, besteht ein Mangel an der Mietsache im Sinne des § 536 BGB. Ist das Verhalten des Mieters ursächlich (Heiz- und Lüftungsverhalten), bestehen die Mängelansprüche gegenüber einem Vermieter nicht. Doch es gibt keinen Grundsatz ohne…
![Schimmel – Häufiges Lüften als Mangel Schimmel – Häufiges Lüften als Mangel](https://www.anwalt-in-chemnitz.de/wp-content/uploads/2015/11/Schimmel-670x300.jpg)