Seit dem 01.11.2015 müssen Mieter bei der An-/Ummeldung im zuständigen Einwohnermeldeamt eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters vorlegen. Dafür hat der Mieter höchstens zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Dies regelt § 19 Bundesmeldegesetz (BMG). Hiernach sind Vermieter verpflichtet, bei der An-…