Die Zeiten sind, wie sie sind. Nun sprechen schon viele Presseartikel von einem Arbeitnehmer*innenmarkt. Die Suche nach passenden Mitarbeiter*innen wird für Arbeitgeber immer schwieriger. Schon in der Stellenanzeige passieren die ersten Fehler. Ist eigentlich die Abkürzung „w/m“ noch zulässig? Zutreffend…
![„m/w“ nicht ausreichend – Diskriminierung durch Stellenanzeige „m/w“ nicht ausreichend – Diskriminierung durch Stellenanzeige](https://www.anwalt-in-chemnitz.de/wp-content/uploads/2016/03/legal-illegal-640x300.jpg)