Zuschlag

Überstundenzuschläge auch für Teilzeitüberschreitung – 85,85 € vor dem Bundesarbeitsgericht

Überstundenzuschläge auch für Teilzeitüberschreitung – 85,85 € vor dem Bundesarbeitsgericht

Eine Frage der Ehre und des Arbeitsrechtes – bekommen Teilzeitarbeitskräfte für geleistete Überstunden Zuschläge? Zunächst ist hierfür Voraussetzung, dass die Zahlung von Zuschlägen für Überstunden vereinbart sind. Solche Vereinbarungen finden sich oft in Tarifverträgen, z.B. im Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie.…