Überlastung des Sächsischen Landesarbeitsgerichtes?!

Überlastung des Sächsischen Landesarbeitsgerichtes?!

Überlastung des Sächsischen Landesarbeitsgerichtes?!

Das Gerichte immer „gleich morgen“ entscheiden (und dann auch noch in meinem Sinne – ;)), erwartet niemand ernsthaft. Doch die technische Ausstattung wie personelle Besetzung der Gerichte ist manches Mal schon bedenklich, insbesondere wenn schon „Hilfe-Rufe“ folgender Art auf eine Sachstandsanfrage mitgeteilt werden (nun trifft es auch das Sächsische Landesarbeitsgericht):

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Fehlberg,

zu Ihrer Anfrage vom …..2021 wird mitgeteilt, dass derzeit eher nicht davon auszugehen ist, dass ein Termin in dieser Sache vor der ….. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts noch in diesem Kalenderjahr stattfinden wird. In den letzten Jahren sind gleich 3 Richterkollegen beim Sächsischen Landesarbeitsgericht in den Ruhestand getreten, ohne dass auch nur eine einzige dieser Stellen bisher neu besetzt worden wäre. Auch Abordnungen finden seit dem Jahre 2019 nicht mehr statt. Der Kammerbestand der …. Kammer ist mittlerweile auf weit über 200 Verfahren, nämlich über 100 Berufungsverfahren und über 100 Beschwerdeverfahren, angewachsen – Tendenz weiter steigend. Die …. Kammer ist daher für das Kalenderjahr 2021 nahezu komplett austerminiert. Die wenigen freien Termine, die überhaupt noch zur Verfügung stehen, bleiben Bestandsstreitigkeiten vorbehalten, da diese nach § 64 Abs. 8 ArbGG vorrangig zu erledigen sind. Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können. …“

Da heißt es weiterhin für die betroffenen Parteien, genügend Geduld aufzubringen.