fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung?

fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung?

fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung?

Der Fall:

Ein leitender Arbeitnehmer sah sich dem Vorwurf der sexuellen Belästigung durch Arbeitnehmerinnen ausgesetzt, welche u.a. vortrugen, dass er körperlich übergriffig gewesen sei durch u.a. in den Bauch kneiffen einer Mitarbeiterin und Papierschnipsel in den Ausschnitt werfen. Zudem soll er folgende Zitate geäussert haben:

„Haben Sie wieder zugenommen“.

„Sie haben aber noch nicht viel abgenommen.“

„Die ist echt auseinandergegangen, die hat doch einen Braten in der Röhre.“

„Frau So hat so einen prallen Hintern, der lädt zum Draufklatschen ein“ .

„Frau So ist ja eine hübsche Frau, aber ungeschminkt möchte ich nicht neben ihr aufwachen“ .

„Frau So, kommen Sie nach der Geburt mal rein. Ich will wissen, wie groß ihre Brüste dann sind“ .

„Frau So, gehen Sie sich bitte schminken, das kann man sich ja nicht ansehen“ .

„Den Anblick kann ich mir nicht entgehen lassen“ .

„Wenn ich Sie in der Hose sehe, dann juckt es mich in der Hand.“

„Da kribbelt mir die Hand, wenn ich das sehe. Ihnen würde ich gerne mal auf den Hintern klatschen.“

„Frau C hat mal wieder zugenommen, das ist ja eklig.“

„Frau S hat aber zugenommen. Ist die schwanger?“

„Hast du zugenommen oder bist du schwanger?“

„Frau Ce hat schöne Beine“.

„Frau K hat eine tolle sportliche Figur.“

„Frau N hat aber auch eine tolle Figur und tolle Brüste.“

„Am liebsten habe ich bei Ihnen Schuhe mit Absatz.“

„Was haben Sie denn heute an, das steht Ihnen aber gar nicht.“

„Frauen tragen rote Klamotten, wenn sie ihre Tage haben.“

„Frau Ce hat aber eine gute Figur, vor allem dafür, dass sie Kinder hat.“

„Frau K hat eine Superfigur“ .

„Frau K hat einen Knackarsch.“

„Frau S hat einen Entenarsch.“

„Machen Sie mal den Schal weg“ – „Warum?“ – „Ich möchte mal sehen, ob Ihre Brüste schon größer sind. Ihre Kollegin hatte während der Schwangerschaft so einen Atombusen.“

Nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe beim Arbeitgeber erfolgte mit Schreiben vom 30.11.2020 die Kündigung „mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund außerordentlich, hilfsweise ordentlich unter Einhaltung einer sozialen Aushilfsfrist“. Hiergegen wandte sich der Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage.

Das Urteil

Mit Urteil vom 03.03.2023 hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln –6 Sa 385/21) entschieden, dass eine fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung gerechtfertigt sein kann.

Das LAG Köln hat die Kündigung als gerechtfertigt angesehen, da die Vorwürfe der sexuellen Belästigung durch die Aussagen der Mitarbeiterin und von Zeuginnen glaubhaft gemacht wurden. Die sexuelle Belästigung stellt einen schweren Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht dar. Sie kann daher auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Im Urteil wurde auch klargestellt, dass die Kündigung nicht unverhältnismäßig ist. Zwar ist die fristlose Kündigung eine sehr schwere Maßnahme, die nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt ist. Im vorliegenden Fall war die fristlose Kündigung jedoch erforderlich, um den Betriebsfrieden wiederherzustellen und die betroffene Mitarbeiterin vor weiteren Belästigungen zu schützen.

Fazit

Das Urteil des LAG Köln macht deutlich, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht ist. In solchen Fällen kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, um den Betriebsfrieden wiederherzustellen und die betroffene Mitarbeiter vor weiteren Belästigungen zu schützen.

Arbeitgeber sollten sich daher bei Vorwürfen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz schnell und konsequent verhalten. Sie sollten die Vorwürfe sorgfältig prüfen und gegebenenfalls eine außerordentliche Kündigung aussprechen.