Die beständige Fortbildung und (Weiter-)Qualifizierung ist im Interesse von Unternehmen und Arbeitnehmer*innen. Oftmals sind Unternehmen bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen, verbunden mit der Absicht, von der durch die Fortbildung erzielten Qualifizierung eine Zeit lang zu profitieren. Um dies abzusichern,…
![Rückzahlungspflicht für Weiterbildungen – besteht oft nicht Rückzahlungspflicht für Weiterbildungen – besteht oft nicht](https://www.anwalt-in-chemnitz.de/wp-content/uploads/2016/03/Money-640x300.jpg)