Was tun bei rechtswidriger Videoüberwachung?

Was tun bei rechtswidriger Videoüberwachung?

Was tun bei rechtswidriger Videoüberwachung?

In vielen Unternehmen und Betrieben gibt es häufig Videokameras. Diese werden (auch) genutzt, um Arbeitnehmer*innen zu überwachen. Nicht immer ist eine solche Videoüberwachung zulässig. Welche Rechte und Ansprüche Arbeitnehmer*innen im Fall einer rechtswidrigen Videoüberwachung zustehen erläutert Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg.

Anspruch auf Unterlassung

Angesichts der möglichen viralen Verbreitung von Videos im Internet (ob vom Arbeitgeber veranlasst oder nicht spielt dabei keine Rolle) ist es naheliegend, schon die Entstehung von unrechtmäßigen Videoaufnahmen zu unterbinden. Um dies schnell und effektiv umsetzen zu können bedarf es regelmäßig einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung.

Beweisverwertungsverbot

Bei rechtswidrigen Videoaufnahmen sind die aus den Aufnahmen gewonnenen Kenntnisse eines Sachverhaltes in einem Gerichtsverfahren (z.B. Kündigungsschutzverfahren) ausgeschlossen und nicht verwertbar zur Urteilsfindung.

Schadensersatz

Videoaufnahmen ohne Rechtsgrundlage verletzen regelmäßig aufgenommene  Arbeitnehmer*innen in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies führt zu Ansprüchen auf Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzesbetrages ist jedoch einzelfallabhängig, z.B. ob Aufnahmen der Intim- oder Privatsphäre der Arbeitnehmer*innen erfolgten oder die Aufnahme(n) an andere Personen weitergegeben wurden.

Anspruch auf Löschung der Aufnahmen

Selbstverständlich besteht auch ein Anspruch auf Löschung rechtswidrig erlangter Videoaufnahmen. Bei einer bereits erfolgten viralen Verbreitung von Aufnahmen über das Internet – was bei später Kenntniserlangung möglich ist – ist dies aber kaum umsetzbar.

Um Ihre Rechte bei unrechtmäßigen Videoaufnahmen durchzusetzen vereinbaren Sie mit uns bitte einen Termin.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert