Müssen aufgrund Gesundheitsvorsorge und behördlichen Anordnungen Betriebe schließen, stellt sich die Frage, wie Arbeitnehmer*innen ihre Arbeit erbringen können oder ihnen bei Nichtannahme ihrer sonst möglichen Leistung Annahmeverzugslohn zusteht, den ihnen ein* Arbeitgeber*in zahlen muss. Hierzu gibt es nun erste Urteile…
![Vergütung trotz Betriebsschließung wegen einer Pandemie Vergütung trotz Betriebsschließung wegen einer Pandemie](https://www.anwalt-in-chemnitz.de/wp-content/uploads/2021/06/Woher-wohin-Bahnschienen-670x300.jpg)